Absatzhelfer

Hierbei handelt es sich um rechtlich selbständige Personen oder Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit zwar durch Anbahnung von Kontakten zwischen den einzelnen Gliedern der Absatzkette beteiligt sind, die aber keine Wiederverkäufer sind. Sie sorgen für einen Durchfluss der Ware durch den Distributionskanal und erhalten dafür ihre Provision. Hierunter fallen Handelsvertreter, Makler und Kommissionäre, Spediteure, Lagerhalter, Werbeagenturen, Kreditinstitute/Banken, Versicherungen, Marktforscher etc.); siehe hierzu auch: Absatzmittler.

 

Zuletzt aktualisiert am 2014-07-10 von Administrator.

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