Zugaben

Kleine Aufmerksamkeit in Form eines (Werbe-)Geschenks, eines nützlichen Gebrauchsgegenstands, die einer Sendung unaufgefordert beigelegt wird. Gegenstände, die beim Kauf einer Ware kostenlos mitgegeben werden. Ihr Wert orientiert sich jeweils am Wert der gekauften Ware. Das Wertverhältnis zwischen gekaufter Ware und Zugabe ist gesetzlich geregelt. Sachleistungen der Unternehmung, die zur Förderung des Absatzes von Markthauptleistungen erbracht werden und den Charakter von Zusatzleistungen haben.

 

Zuletzt aktualisiert am 2014-07-15 von Administrator.

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