Franchise

Der Begriff bedeutet wörtlich "Vorrecht". Beim Franchising vergibt ein Franchise-Geber (auch Systemgeber genannt) an Franchise-Nehmer, die selbständig agierende Unternehmer sind, das Recht, mit eigenem Kapitaleinsatz Waren oder Dienstleistungen anzubieten, die der Systemgeber bereitstellt oder entwickelt hat.

 

Zuletzt aktualisiert am 2014-07-10 von Administrator.

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